Neuerungen 2021

Das Jahr 2020 war ein außergewöhnliches Jahr. Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten viele Gesetzesprojekte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Weitere Informationen zu den derzeit geltenden Maßnahmen finden Sie auf der folgenden Website: www.covid19.lu

2021 treten einige neue gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen mit direkten Auswirkungen auf die Bürger in Kraft.

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die die Bürger direkt betreffen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

©SIP

Das REVIS und der soziale Mindestlohn werden erhöht

Inkrafttreten: 1. Januar 2021.

Ab dem 1. Januar 2021 wird der soziale Mindestlohn um 2,8% erhöht. Das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) wird ebenfalls um 2,8 % erhöht.

Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrates vom 20. November 2020 (Französisch)

Teuerungszulage

Inkrafttreten: 1. Januar 2021.

Einkommensschwache Haushalte werden 2021 Anspruch auf eine Teuerungszulage haben. Die Höchstbeträge der Teuerungszulage werden um 10 Prozent erhöht.

Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrates vom 20. November 2020 (Französisch)

Brexit

Inkrafttreten: 1. Januar 2021.

Am 24. Dezember 2020 wurde eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich erzielt. Ab dem 1. Januar 2021 werden in diesem Abkommen die Regeln für die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union in einer Reihe von Bereichen festgelegt.

Mehr Informationenim Brexit Dossier (Französisch)

Maßnahmen zur Förderung der Energiewende:

Inkrafttreten: 1. Januar 2021.

Einführung des solidarischen Verursacherprinzips und Stärkung der Maßnahmen zur Unterstützung des ökologischen Übergangs

Wie viele europäische Länder hat Luxemburg beschlossen, ab dem Jahr 2021 einen Mindestpreis für Kohlenstoff einzuführen. Das Verursacherprinzip ist eines der Maßnahmen, die im "Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan Luxemburgs" (PNEC) vorgesehen sind, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen.

Der Mindestpreis für Kohlenstoff gilt für Kraftstoffe (Benzin und Diesel), sowie für Heizöl und Gas. Unter Berücksichtigung der Folgekosten für das Klima durch fossile Brennstoffe, wird dies dazu beitragen, die Umstellung auf CO2-freie Mobilitäts- und Heizsysteme mit erneuerbaren Energien zu beschleunigen und so den ökologischen Wandel beschleunigen und die Luftqualität verbessern. Durch das Verursacherprinzip wird also ein System geschaffen, in dem die Kosten, die durch Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung entstehen, vom Verursacher getragen werden.

Einkommensumverteilung: eine Solidaritätsmaßnahme zugunsten des ökologischen Wandels

Die gezielte Verwendung der Einnahmen wird sicherstellen, dass der Kohlenstoffpreis solidarisch ist. Auf diese Weise werden die Einnahmen ausgewogen verteilt, um konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, sowie steuerliche und soziale Maßnahmen zu finanzieren, die im Interesse der sozialen Gerechtigkeit direkt auf Haushalte mit niedrigem Einkommen abzielen: Die Steuergutschriften für Arbeitnehmer (CIS), Rentner (CIP) und Selbstständige (CII) werden ab dem 1. Januar 2021 von 600 auf 696 Euro steigen. Außerdem werden die Teuerungszulage ab dem gleichen Datum um 10% erhöht.

Der andere Teil der Einnahmen wird für Maßnahmen zugunsten des ökologischen Übergangs verwendet.

Super-reduzierter Mehrwertsteuersatz von 3% für die energetische Sanierung

Um Hauseigentümer zu ermutigen, nachhaltige energetische Sanierungen durchzuführe, wird das Mindestalter des Gebäudes, das für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3% erforderlich ist, von 20 auf 10 Jahre gesenkt.

Abschreibungssatz von 6% für Eigentümer von Mietwohnungen

Für Eigentümer von Mietwohnungen wird für jede Investition in die energetische Sanierung ein Abschreibungssatz von 6% für 10 Jahre gewährt, der im Rahmen des Programms "Clever wunnen" finanziell gefördert wird.

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