Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stelle „Zentrum für Informationstechnologien des Staates“ ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://ctie.gouvernement.lu/de.html.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen auf einer Website oder in einer App einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Behinderung haben und/oder Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer anderen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4, das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4

  • Einige informative Bilder haben keine entsprechende Textalternative (zum Beispiel in Fotogalerien).
  • Einige dekorative Bilder werden von assistiven Technologien nicht korrekt ignoriert (zum Beispiel einige Thumbnails in Artikel-Teasern).
  • Einige Text- oder Symbolkontraste sind unzureichend.
  • Einige Links sind nicht eindeutig (zum Beispiel Probleme aufgrund von Link-Titeln).
  • Einige Skripte sind nicht mit assistiven Technologien kompatibel (zum Beispiel die Sprachauswahl).
  • Einige Skripte sind nicht über die Tastatur steuerbar (zum Beispiel die Suchschaltfläche).
  • Einige Fehler in Bezug auf die Gültigkeit des HTML-Codes können assistive Technologien stören.
  • Einige Sprachwechsel werden nicht korrekt angegeben (zum Beispiel Links unter dem Titel „Interviews“ auf der Startseite).
  • Auf einigen Seiten sind die Informationen nicht durch die Verwendung von Überschriften strukturiert (zum Beispiel ist der Titel der Ebene 1 der Startseite nicht relevant).
  • Der Tastaturfokus ist bei einigen Oberflächenkomponenten (zum Beispiel in Fotogalerien) nicht sichtbar.
  • Einige Inhalte, die für assistive Technologien verborgen sind, erhalten den Tastaturfokus (zum Beispiel in Fotogalerien).
  • Einige Formularfelder haben keine sichtbare Beschriftung (zum Beispiel das Suchfeld).
  • Das automatische Ausfüllen der Felder ist im Kontaktformular nicht verfügbar.
  • Einige herunterladbare Dokumente sind nicht barrierefrei.

Unverhältnismäßige Belastung

Einige Videos, die nach dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind aus Ressourcengründen nicht untertitelt.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

  • Der Twitter-Feed auf der Startseite wird durch den Dienst Twitter bereitgestellt, auf den wir keinen Einfluss haben.
  • Die interaktiven Karten zum Beispiel auf der Kontaktseite. Die von diesen interaktiven Karten dargestellten Informationen werden im nebenstehenden Text bereitgestellt.
  • Herunterladbare Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsabläufe benötigt werden, sind nicht unbedingt barrierefrei. Sie können sich jedoch an uns wenden, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten.
  • Live übertragene Videos werden nicht live untertitelt. Untertitel sind in den VOD-Versionen enthalten, die nach der Ausstrahlung zur Verfügung gestellt werden.
  • Herunterladbare Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen nicht in unserer Kontrolle. Sie können sich jedoch an uns wenden, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. Februar 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4, beispielsweise in Form einer von der Stelle „Informations- und Presseamt“ durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@ctie.public.lu, in der Sie Ihr Problem sowie die betreffende Seite beschreiben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, dies wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International-Lizenz.

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