eID – Der luxemburgische elektronische Personalausweis

Der nationale Personalausweis ist ein verwaltungsrechtlicher Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit seines Inhabers.

Der Besitz eines Personalausweises ist für jeden Luxemburger Pflicht, der:

  • mindestens 15 Jahre alt ist; und
  • seinen Wohnsitz in einer luxemburgischen Gemeinde hat.

Für Personen unter 15 Jahren ist der Besitz eines Personalausweises freiwillig: Er wird auf Antrag eines Elternteils, der die elterliche Sorge hat, ausgestellt. Für im Ausland ansässige Luxemburger ist der Besitz eines Personalausweises ebenfalls freiwillig.

Aussehen und angegebene Daten

Ab dem 2. August 2021 ausgestellter luxemburgischer Personalausweis

Der Personalausweis enthält die folgenden Elemente:

  • auf der Vorderseite:
    1. den Namen und, falls vom Inhaber gewünscht, den Namen des lebenden oder verstorbenen Ehepartners;
    2. den Vornamen oder die ersten 2 oder 3 Vornamen;
    3. die Staatsangehörigkeit;
    4. das Geburtsdatum;
    5. das Geschlecht;
    6. das Ablaufdatum des Ausweises;
    7. die Bezeichnung und Nummer des Ausweises;
    8. das Digitalfoto des Inhabers;
    9. die eingescannte Unterschrift des Inhabers;
    10. das Symbol, das bestätigt, dass der Personalausweis den ICAO-Standards für Reisepapiere entspricht;
  • auf der Rückseite des Ausweises:
    1. das Datum und der Ort der Ausstellung des Ausweises;
    2. den Namen und die eingescannte Unterschrift des für innere Angelegenheiten zuständigen Ministers;
    3. Informationen, die elektronisch ausgelesen werden können (machine readable zone).

Der Ausweis enthält zudem die folgenden elektronischen Daten:

  • die 13-stellige nationale Identifikationsnummer des Inhabers (matricule);
  • die Zertifikate für die Authentisierung und die elektronische Signatur sowie die privaten Schlüssel für diese Zertifikate;
  • das Gesichtsbild des Inhabers;
  • die eingescannte Unterschrift des Inhabers;
  • 2 digitale Fingerabdrücke des Inhabers, wenn dieser 12 Jahre oder älter ist.

Diese Daten werden durch Verschlüsselungsverfahren wie BAC (Basic Access Control), SAC (Supplemental Access Control) und EAC (Extended Access Control) geschützt, die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt wurden.

Vor dem 2. August 2021 ausgestellter luxemburgischer Personalausweis

Der Personalausweis enthält die folgenden Elemente:

  • auf der Vorderseite:
    1. den Namen und, falls vom Inhaber gewünscht, den Namen des lebenden oder verstorbenen Ehepartners;
    2. den Vornamen oder die ersten 2 oder 3 Vornamen;
    3. die Staatsangehörigkeit;
    4. das Geburtsdatum;
    5. das Geschlecht;
    6. das Ablaufdatum des Ausweises;
    7. die Bezeichnung und Nummer des Ausweises;
    8. das Digitalfoto des Inhabers;
    9. die eingescannte Unterschrift des Inhabers;
    10. das Symbol, das bestätigt, dass der Personalausweis den ICAO-Standards für Reisepapiere entspricht;
  • auf der Rückseite des Ausweises:
    1. das Datum und der Ort der Ausstellung des Ausweises;
    2. den Namen und die eingescannte Unterschrift des für innere Angelegenheiten zuständigen Ministers;
    3. Informationen, die elektronisch ausgelesen werden können (machine readable zone).

Der Ausweis enthält zudem die folgenden elektronischen Daten:

  • die Zertifikate für die Authentisierung und die elektronische Signatur sowie die dazugehörigen privaten Schlüssel;
  • das nicht codierte Gesichtsbild des Inhabers;
  • die nationale Identifikationsnummer.

Diese Daten werden durch Verschlüsselungsverfahren geschützt.

 


Vorgänge

Beantragung eines Personalausweises

Gebietsansässige

In Luxemburg ansässige Personen beantragen ihren Personalausweis bei:

Weitere Informationen über die Antragstellung für Gebietsansässige finden Sie auf Guichet.lu.

Nichtansässige

Nichtansässige müssen ihren Personalausweis bei folgenden Stellen beantragen:

Weitere Informationen über die Antragstellung für Nichtansässige finden Sie auf Guichet.lu.

Eine Meldung bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises vornehmen

Der Verlust, der Diebstahl und die Zerstörung eines Personalausweises müssen der Polizei schnellstmöglich gemeldet werden. Diese Meldung kann online auf der Plattform MyGuichet.lu oder persönlich in einer Polizeidienststelle vorgenommen werden. Die meldende Person erhält daraufhin eine Bescheinigung.

Zusätzlich zur Meldung bei der Polizei müssen folgende Stellen informiert werden:

  • die Gemeindeverwaltung des gewöhnlichen Wohnsitzes der Person; oder
  • die Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu; oder
  • falls sich die Person im Ausland aufhält, die jeweilige diplomatische oder konsularische Vertretung;

um die Sperrung der elektronischen Zertifikate und des Ausweises zu beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises finden Sie auf Guichet.lu.

Elektronische Zertifikate

Mit seinem Personalausweis verfügt der Nutzer über 2 Zertifikate:

  • ein Signaturzertifikat, mit dem er seine Online-Dokumente und -Transaktionen elektronisch unterzeichnen kann. Damit wird gewährleistet, dass die qualifizierte elektronische Signatur ebenso rechtsverbindlich ist wie eine handschriftliche Unterschrift;
  • ein Authentisierungszertifikat, mit dem er einfach eine Verbindung mit zahlreichen staatlichen und privaten Online-Anwendungen herstellen kann, und dies auf höchstem Sicherheitsniveau.

Die elektronischen Zertifikate können verwendet werden:

  • mit der App GouvID, um sich bei den staatlichen öffentlichen Diensten anzumelden; oder
  • mit einem kompatiblen kontaktlosen Kartenlesegerät, um sich bei den (nationalen und ausländischen) staatlichen öffentlichen Diensten und bei verschiedenen luxemburgischen Banken anzumelden.

Aktivierung der Zertifikate

Um sich anzumelden und elektronisch zu unterschreiben, kann der volljährige Inhaber die Aktivierung der elektronischen Zertifikate ausschließlich zum Zeitpunkt der Antragstellung beantragen. Er muss zwingend:

Bei Minderjährigen, die mindestens 15 Jahre alt sind, können die Zertifikate auf Antrag folgender Personen aktiviert werden:

  • eines Elternteils, der die elterliche Sorge hat; oder
  • des gesetzlichen Vormunds.

Der Elternteil oder gesetzliche Vormund unterschreibt auch den Antrag auf Aktivierung der Zertifikate sowie die Annahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Zertifikate (PDF, 418 KB). In diesem Fall müssen der Inhaber des Ausweises sowie sein Elternteil bzw. gesetzlicher Vormund:

  • die Eingangsbestätigung des Antrags unterschreiben;
  • eine E-Mail-Adresse einer dieser 2 Personen zwecks Kontaktaufnahme angeben.

Diese Zertifikate können nicht aktiviert werden, wenn es sich um einen Personalausweis einer Person unter 15 Jahren oder eines unmündigen Volljährigen handelt.

Der Inhaber erhält auf dem Postweg ein Schreiben, das neben PIN und PUK auch Anweisungen für die Aktivierung der elektronischen Zertifikate enthält. Dieses Dokument ist an einem sicheren Ort aufzubewahren.

Bei der ersten Nutzung der Zertifikate muss der Inhaber die per Post erhaltene ursprüngliche PIN durch eine PIN seiner Wahl ersetzen.  

Erneute Ausstellung des Schreibens mit der PIN und dem PUK

Bei Verlust oder Zerstörung des Schreibens mit der ursprünglichen PIN und dem PUK kann der Inhaber des Ausweises eine erneute Ausstellung beantragen.

Weitere Informationen über die Antragstellung finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite auf Guichet.lu.

Sperrung, Reaktivierung und Widerruf der Zertifikate

Der Inhaber eines aktivierten Personalausweises kann jederzeit die Sperrung, die Reaktivierung und den Widerruf (das heißt die unwiderrufliche Deaktivierung) seiner Zertifikate beantragen.

Die Sperrung oder der Widerruf der Authentisierungs- und Signaturzertifikate haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit des Personalausweises.

Sperrung

Die Sperrung der Zertifikate kann wie folgt beantragt werden:

Reaktivierung

Die Reaktivierung eines gesperrten Zertifikats kann wie folgt beantragt werden:


Widerruf

Der Widerruf der Zertifikate kann wie folgt beantragt werden:

Bitte beachten Sie, dass der Widerruf eines Zertifikats endgültig ist.

Ablauf der Zertifikate

Die elektronischen Zertifikate laufen nach 5 Jahren ab ihrer Aktivierung ab. Anschließend können sie nicht mehr reaktiviert werden. Ihr Personalausweis bleibt jedoch als Ausweis- und Reisedokument gültig.

Wenn Sie erneut ein elektronisches Zertifikat verwenden wollen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

 


Änderung der E-Mail-Adresse zwecks Kontaktaufnahme

Personen, die nach der Aktivierung der elektronischen Zertifikate ihre E-Mail-Adresse ändern oder feststellen, dass die erfasste E-Mail-Adresse nicht stimmt, können einen Antrag auf Änderung der E-Mail-Adresse bei LuxTrust stellen (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Sie müssen mit dem entsprechenden ausgefüllten Formular und einem Identitätsnachweis am Sitz von LuxTrust vorstellig werden. Die mit der eID verbundenen Nachrichten gehen dann an eine gültige Adresse.